Angaben BFSG

Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz

KAUTASIT ist bestrebt, ihre Website www.kautasit.de und www.kautasit.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kautasit.de und www.kautasit.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.kautasit.de und www.kautasit.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente:
    Einige der auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. So können beispielsweise strukturierende Tags oder eine korrekte Lesereihenfolge fehlen.

  • HTML:
    Das HTML-Markup der Website weist teilweise technische Fehler auf, die die Nutzung mit assistiven Technologien wie beispielsweise Screenreadern beeinträchtigen können.

  • Videos:
    Einige eingebundene Videos verfügen derzeit noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen, wodurch die barrierefreie Nutzung eingeschränkt sein kann.

  • Bilder ohne Alternativtext:
    Einige Bilder auf der Website verfügen derzeit nicht über aussagekräftige Alternativtexte oder entsprechende ARIA-Beschriftungen, wodurch die Nutzung mit assistiven Technologien eingeschränkt sein kann.

  • Formulare und Bedienelemente:
    Einzelne Formularelemente und interaktive Komponenten sind derzeit nicht vollständig per Tastatur bedienbar, was die Nutzung für manche Anwenderinnen und Anwender einschränken kann.

  • Komplexe Layouts und dynamische Module:
    Einige eingesetzte Module und Funktionen basieren auf Drittanbieter-Software und können daher nur mit erhöhtem technischem Aufwand vollständig barrierefrei angepasst werden.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns auf noch bestehende Barrieren hinweisen oder Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

  • KAUTASIT
    Robert-Berndt-Strasse 2
    01257 Dresden

  • + 49 351 / 2 07 01 – 0

  • + 49 351 / 2 07 01 – 19

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder der Ansicht sein, dass die Website von KAUTASIT nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die vorgesehenen Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle zu wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung zu erreichen. Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne anwaltliche Vertretung durchgeführt werden. Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht erfüllt werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese prüft den gemeldeten Sachverhalt und kann bei festgestellten Verstößen entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit veranlassen. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 01.05.2026 erstellt und zuletzt am 08.05.2026 aktualisiert.